Angebote

Hilfen zur Erziehung

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

richtet sich an Kinder und Jugendliche zur Realisierung ihrer Wünsche nach Unterstützung und bezieht die Eltern und das soziale Umfeld helfend mit ein. Die EB unterstützt die Lösungssuche bei familiären, schulischen oder anderen sozialen Problemen und bietet Unterstützung/Begleitung im Umgang mit Behörden

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Hilfeangebot zur Begleitung und Unterstützung von Familien und der Umsetzung der Erziehungsaufgaben sowie der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen und dem Umgang mit Ämtern und Behörden.

Arbeitsgegenstand
Erziehung- und alltagspraktische Probleme in Familien Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung Vermeidung einer Fremdunterbringung Hilfe bei der Erstellung eines Haushaltsplanes Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung von Außenkontakten

Intensive sozialpädagogische Betreuung nach § 35 SGB VIII

Hilfeangebot vor allem für Jugendliche und junge Volljährige, die intensive Unterstützungen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen.

Arbeitsgegenstand
Begleitung in aktuellen Krisen und bei deren Überwindung von Notlagen Hilfe bei der Beschaffung und dem Erhalt von Wohnraum Hilfen im Umgang mit finanziellen Ressourcen Unterstützung im Umgang mit Behörden Lebensperspektiven entwickeln

Betreuung bei seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII

Richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch beeinträchtigt sind oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten haben und dadurch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefährdet ist

Arbeitsgegenstand
Abwendung gesellschaftlicher Ausgrenzung Förderung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit Unterstützung lebenspraktischer Fähigkeiten für eine angemessene Alltags- und Lebensbewältigung

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII

Ambulante Maßnahmen

Betreuungsweisung

Durch den Verein werden Betreuungsweisungen, welche durch den Richter ausgesprochen wurden, durchgeführt. Hierbei geht es um die Bewältigung anstehender Herausforderungen, wie zum Beispiel, Hilfe bei der Lehrstellensuche, Wohnungssuche,Konfliktlösung im Elternhaus oder in der Schule/Ausbildungsstelle und anderen. Auch bei Problemen mit Schulden geben wir gern Unterstützung.

Sozialer Trainingskurs

Ist ein Training sozialer Kompetenzen für straffällige Jugendliche

Zielgruppe
jugendliche Straftäter
Jugendliche, die sich innerhalb straffälliger Gruppen bewegen

Arbeitsgegenstand
Auseinandersetzung der Jugendlichen mit begangenen Straftaten Abbau von Verhaltensproblemen Entwicklung neuer Handlungskonzepte zur Vermeidung von weiterer Straffälligkeit

Täter-Opfer-Ausgleich im Jugendstrafrecht

Im Täter-Opfer-Ausgleich geht es um die Einigung und eine Konfliktbereinigung zwischen Täter und Opfer, welche für alle Beteiligten akzeptabel ist. Voraussetzung zur Durchführung eines Täter- Opfer-Ausgleichs ist, dass Täter und Geschädigter sich dazu bereit erklären. Der Täter kann in diesen Gesprächen seine Fehler begreifen, den für das Opfer wichtigen Schritt einer Entschuldigung gehen und eine Wiedergutmachung anbieten. Das Erklären und Verstehen ist ein wichtiger Bestandteil des Ausgleiches. Sollten diese Gespräche positiv verlaufen, kann der Täter unter der Voraussetzung, dass das Versprochene eingehalten wird, mit einem milderen Urteil rechnen.

Mensch-Ändere-Dich

Das „Mensch – ändere – Dich“ Training ist eine Methode zum Erlernen von sozialkognitiven Kompetenzen, welches im Rahmen einer JGG Weisung absolviert werden kann. Es ist ein Einzeltraining, umfasst 40 Sitzungen a 60 Minuten und erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 9 Monaten.
Bei weiteren Fragen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

Cyber-EB
Rauszeit

In der Maßnahme „Rauszeit!“ wird mit jugendlichen Erststraftäter*innen aus den Bereichen des Ladendiebstahls und dem Erschleichen von Leistungen gearbeitet. Das Projekt wird in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe Rostock durchgeführt. Diese ist die erste Anlaufstelle für Ersttäter*innen und somit wichtigstes Bindeglied in der Vermittlung der ProjektteilnehmerInnen.
Anhand einer Tageswanderung wird den Klienten Raum gegeben, den Alltag zu verlassen und in Begleitung anderer Straftäter*innen und den Pädagog*innen vom Verein Balance of Power e.V. mit sich selbst „in Austausch“ zu gehen: die Anbahnung erster Impulse zur Veränderung der eigenen Haltung und des Wertesystems ist diesbezüglich die primäre Zielstellung. Neben dem Absolvieren des gemeinsamen Weges begünstigt der Verzicht auf Finanzen und Wertgegenstände sowie die selbstorganisierte Verpflegung diesen Prozess und intensiviert sowohl das gemeinsame als auch das individuelle Erlebnis der Teilnehmenden. Während der Durchführung des Projektes steht das Freilichtmuseum Klockenhagen als weiterer Kooperationspartner zur Verfügung. Dort wird es die Möglichkeit geben, unter Anleitung eines Bäckers Brot zu backen.

Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenstrafrecht